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Einbringung
Alte Anlage ausbauen, neue einbringen und einsetzen – auch im laufenden Betrieb und in Sperrpausen.
AnsehenArbeiten in Gebäuden, die weiter in Betrieb sind.
Fahrtreppen werden dort ein- und ausgebracht, wo Menschen unterwegs sind: in Bahnhöfen, Flughäfen und Kaufhäusern, meist während der Betrieb weiterläuft. Der Arbeitsbereich liegt neben dem Publikumsverkehr, manchmal neben einem befahrenen Gleis, und in der Mitte steht eine offene Grube. Sichern heißt hier: den Bereich abtrennen, die Öffnung schließen und die Arbeiten in die Zeitfenster legen, in denen sie niemanden gefährden.
Ein Bahnhof schließt nicht, weil eine Fahrtreppe getauscht wird. Der Arbeitsbereich wird deshalb vom Publikumsverkehr getrennt, bevor an der Anlage etwas passiert: Absperrung, Abtrennung, wo nötig Staubschutz, und eine Wegeführung, die Reisende und Kunden ohne Nachdenken verstehen. Was sich damit nicht verträgt, legen wir in die Nacht, ins Wochenende oder in eine vereinbarte Sperrpause.
Sobald die alte Anlage heraus ist, steht eine Öffnung über mehrere Meter offen. Sie wird abgedeckt oder umwehrt, solange nicht daran gearbeitet wird, und der Bereich darunter bleibt gesperrt.
Eine Fahrtreppe wiegt mehrere Tonnen und wird mit Kran oder Hebezeug eingehoben. Vor dem Hub steht die Frage, wo die Last hängt und wer sich darunter aufhält. Anschlagpunkte, Anschlagmittel und Lastweg werden vorher festgelegt, der Bereich unter der schwebenden Last wird geräumt und gesperrt. Geht der Hub über eine öffentlich zugängliche Fläche, wird der Zeitpunkt mit dem Betreiber abgestimmt.
Jedes Team wird vor Arbeitsbeginn auf die konkrete Baustelle unterwiesen. Die Gefährdungen unterscheiden sich erheblich: Ein Bahnsteig am befahrenen Gleis verlangt anderes als eine Ladenpassage im Erdgeschoss. Die Grundausstattung ist auf jeder Baustelle dieselbe.
Wo mehrere Gewerke gleichzeitig arbeiten, entscheidet die Abstimmung. Wir halten uns an die Baustellenordnung des Auftraggebers, melden uns bei der Bauleitung an und stimmen Sperrungen, Hübe und Sperrpausen mit den anderen Beteiligten ab. Steht eine Absperrung im Weg, wird sie nicht ohne Rücksprache versetzt.
GEMEC ist als ausführender Betrieb für die eigenen Arbeiten und die eigenen Leute verantwortlich. Die Koordination der Sicherheit über alle Gewerke hinweg liegt nach Baustellenverordnung beim Bauherrn und der von ihm bestellten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, nicht bei uns.
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Alte Anlage ausbauen, neue einbringen und einsetzen – auch im laufenden Betrieb und in Sperrpausen.
Ansehen04
Gerüst, Absturzsicherung und Baufeldabsperrung als Teil des Auftrags, nicht als Fremdgewerk.
AnsehenWie die Baustellen aussehen, zeigen die Referenzen aus abgeschlossenen Projekten.
Sagen Sie uns, welche Nachweise Sie für Präqualifikation oder Baustellenanmeldung brauchen. Wir schicken zu, was vorliegt.